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Stand der Technik 
Rechtssicherheit |
Rechtsanspruch auf
Genehmigung



                   Immissionsschutz:




Behördenmanagement

Für viele Industrieunternehmen nimmt das Thema „Immissionsschutz“ einen immer höheren Stellenwert ein. Daraus ergeben sich erhöhte technische und organisatorische Anforderungen an die Anlagenstandorte, die Genehmigungspraxis und die Überwachung - und ist damit auch ein entscheidendes Kriterium entlang Ihrer Wertschöpfungskette.

Immissionsschutzrechtliche Anforderungen haben damit die Standortentwicklung von bestimmten Industrieanlagen zu einem risikoreichen Investitionsfaktor  gemacht - greifen Sie auf die professionellen Erfahrungen der ingenieurmanufaktur | joergobliers im immissionsschutzrechtlichen Bereich zurück und profitieren Sie von unserem Behördenmanagement.
Den immissionsschutzrechtlichen Rahmen gibt u.a. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Störfall-Verordnung (StörfallVO) vor.
Mit unserem professionellen Behördenmanagement schaffen wir für Ihren Anlagenstandort Rechtssicherheit und damit einen Rechtsanspruch auf Genehmigung.
Genehmigungs- und
Anzeigeverfahren gemäß
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind ein wichtiger Standortfaktor für Ihr Unternehmen mit Umweltauswirkungen und müssen daher zügig und transparent abgewickelt werden.

Damit Sie diese Hürde professionell überwinden können, bieten wir Ihnen folgende Leistung zur Erbringung eines Genehmigungsantrags gemäß BImSchG an:  


Genehmigungsanträge und Anzeigedokumente gemäß BImSchG
Erstellung der Antragsdokumentation

Erstellung der notwendigen Antragsformulare
Einbindung notwendiger Anforderungen des Baurechts
Einbindung der erforderlichen Planungsergebnisse
Verfahrensverkürzung durch professionelle und vollständige Dokumentation
Begleitung während des Genehmigungsverfahrens

Verfahrenstransparenz durch intensives Behördenmanagement

Prüfung des Genehmigungsbescheides


Die Ergebnisse der durchgeführten Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren schaffen für Ihren Anlagenstandort Rechtssicherheit und damit einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Sie erhalten damit Planungssicherheit über Ihre Standortentwicklungsmaßnahmen, was zum Werterhalt bzw. zur Wertsteigerung beiträgt.

Genehmigungsverfahren
mit Beteiligung
der Öffentlichkeit

In vielen Genehmigungsverfahren wird zudem immer häufiger die Öffentlichkeit beteiligt, indem das Vorhaben bekannt gemacht, die Antragsunterlagen zu Ihrem Vorhaben öffentlich ausgelegt und anschließend in einem Erörterungstermin die Bedenken gegen das Vorhaben öffentlich erörtert werden.

Wir begleiten Sie komplett durch alle Verfahrensschritte bis zum Erhalt eines rechtskräftigen Genehmigungsbescheides.

Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP)

Bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird häufig zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gefordert. Die UVP ist ein gesetzlich geregeltes, systematisches Prüfungsverfahren im Vorfeld Ihrer Anlagenveränderung.
Gegenstand der UVP ist die Ermittlung, Beschreibung und - erforderlichenfalls - Beurteilung der Auswirkungen Ihrer Anlagenveränderung auf die einzelnen Umweltrelevanten Punkte einschließlich der Wechselwirkungen.
Wir bieten Ihnen die Erstellung einer Stellungnahme zu der Umweltverträglichkeitsprüfung in der die Fragen:

der Anlagensicherheit,
der Luftreinhaltung,
der Lärmbekämpfung,
dem Erschütterungsschutz,
dem Naturschutz und
dem Wasserhaushalt,

analysiert und bewertet werden.
Scoping

Je nach Vorhaben wird ein „Scoping“ für Ihren Anlagenstandort durchgeführt und die vom Vorhabenträger voraussichtlich beizubringenden Unterlagen abgestimmt.
Hierzu ist es wichtig, zu Beginn des Scoping-Termins die Belastungsparameter festzulegen. Es sollte möglichst frühzeitig entschieden werden, mit welchen Größen die Auswirkungen der geplanten Anlage beschrieben werden können und sollen.
Wir erstellen wir für sie eine aussagekräftige Scoping-Dokumentation in der generell die zu erwartenden Umweltbeeinträchtigungen im Normalbetrieb und im nicht bestimmungsgemäßen Betrieb bzw. dem Störfall beschrieben sind.
Erlaubnisverfahren
nach § 13 BetrSichV

Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderung und Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit Ihrer Anlage beeinflussen, bedürfen der Erlaubnis. Abhängig von dem Gefahrenpotential schreibt die BetrSichV z.B. für Tankstellen oder Füllanlagen einen Erlaubnisvorbehalt vor.

Damit Sie diese Hürde professionell überwinden können, bieten wir Ihnen folgende Leistung zur Erbringung eines Erlaubnisantrages gemäß BetrSichV an:  


Erlaubnisantrag gemäß BetrSichV
Erstellung der Erlaubnisdokumentation

Erstellung der notwendigen Erlaubnisformulare
Einbindung notwendiger Anforderungen des Baurechts
Einbindung der erforderlichen Planungsergebnisse
Verfahrensverkürzung durch professionelle und vollständige Dokumentation
Begleitung während des Erlaubnisverfahrens

Verfahrenstransparenz durch intensives Behördenmanagement

Prüfung des Erlaubnisbescheides


Wir begleiten Sie komplett durch alle Verfahrensschritte bis zum Erhalt eines rechtskräftigen Erlaubnisbescheides.

Alarm- und
Gefahrenabwehrplan

Der interne Alarm- und Gefahrenabwehrplan beschreibt die für den Gefahrenfall vorgesehenen Maßnahmen zur Begrenzung der Unfallfolgen und zur Warnung der Beschäftigten sowie der Nachbarschaft.

Insbesondere enthält er den Alarmierungsplan und Angaben zu den verantwortlichen Personen bzw. Funktionen. Die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne müssen mindestens alle drei Jahre überprüft und erprobt werden. 

Wir bieten Ihnen die Leistung zur Erstellung eines internen Alarm- und Gefahrenabwehrplanes gemäß  Anhang IV der Störfall-Verordnung an.

Sicherheitsbericht

Im Sicherheitsbericht legt der Betreiber dar, dass er die für seinen Betriebsbereich relevanten Gefahrenquellen analysiert und die entsprechenden Maßnahmen getroffen hat.
Wesentliche Bestandteile des Sicherheitsberichtes sind die Dokumentation der systematischen Gefahrenanalyse, die Störfallauswirkungsbetrachtungen und die Beschreibung des Sicherheitsmanagementsystems in Ihrem Unternehmen. Mindestens alle 5 Jahre oder bei bestimmten Anlässen hat der Betreiber ihn zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben.

Wir bieten Ihnen die Leistung zur Erstellung eines Sicherheitsberichtes gemäß
Anhang II der Störfall-Verordnung
an.

Konzept zur
Verhinderung von Störfällen

Der Stand der Sicherheitstechnik ist gekennzeichnet durch den Entwicklungsstand fortschrittlicher Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen.

Weil gewonnene Erfahrungen und Erkenntnisse zu einer ständigen Weiterentwicklung führen, ist der Stand der Sicherheitstechnik dynamisch und deshalb im Einzelfall für Ihren Anlagenbereich festzustellen.

Wir bieten Ihnen die Leistung zur Erstellung eines Konzeptes zur Verhinderung von Störfällen gemäß Anhang II der Störfall-Verordnung an.

Abwasser

Abwasser in Ihrem Unternehmen besteht aus Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

Schmutzwasser entsteht im Allgemeinen, wenn Wasser durch menschliche Einwirkung in seiner Zusammensetzung und seinen Eigenschaften verändert wird. Die Abwasserwirtschaft umfasst sowohl technisch wie auch rechtlich die Bereiche der Abwasserbeseitigungspflicht, die Abwassereinleitungen sowie die Kanalisationsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen. 

Wir bieten Ihnen die Leistung zur Erstellung von Anträgen in Bezug auf Abwassereinleitungen, Abwasserbehandlungsanlagen, Kanalisationsanlagen und die Konzeptentwicklung zur Abwasserreinigung und -vermeidung an.

Umweltinspektionen

Die Bezirksregierung ist zuständig für die Genehmigung und Überwachung potenziell besonders umweltgefährdender Industrieanlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedürfen.

Die Überwachungsaufgaben umfassen in diesem Zusammenhang u.a.:


regelmäßige Inspektionen gemäß BImSchG

regelmäßige Inspektionen gemäß Störfallverordnung

Inspektionen aus Anlass von Betriebsstörungen und Unfällen

Inspektionen aus Anlass von Nachbarbeschwerden

Prüfung von Konzepten zur Verhinderung von Störfällen

Prüfung von Sicherheitsberichten

Prüfungen von Emissionserklärungen

Prüfung von Emissionsmessberichten


Ihre umweltgefährdenden Anlagen werden danach regelmäßig nach einheitlichen Qualitätsstandards überwacht. Dazu werden Inspektionspläne mit Überwachungsintervallen aufgestellt. Die Umweltbehörden sind verpflichtet, nach jeder Vor-Ort-Inspektion in Ihrem Betrieb, einen Bericht zu erstellen und der Öffentlichkeit binnen vier Monaten nach der Inspektion zugänglich zu machen. 

Wir bieten Ihnen die notwendige Kompetenz, um Sie bei den Vor-Ort-Inspektionen zu begleiten und unterstützen sie bei der Beseitigung von Defiziten auf Ihrem Anlagenstandort.   

Gewässerschutz
AwSV
-Anlagen
gemäß der
Verordnung über
Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen

Die Pflichten eines Betreibers zum Betrieb einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind u.a.: 


erforderliche Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb

Eignungsfeststellung (§ 63 Abs.1 Satz 1 WHG)

Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage

     zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anlagenbeschreibung gemäß TRwS 779

Anlagenüberwachung

Betriebsanweisung

Instandhaltungsplan

Alarmplan


Wir bieten Ihnen die Leistung zur Erbringung der notwendigen Betreiberpflichten gemäß VAwS an.